Sind CBD Blüten in Deutschland legal?

Sind CBD Blüten in Deutschland legal?

Mai 31, 2023 2 Von DoeRaeMe

CBD ist in Deutschland als Trend angekommen und findet sich in vielen Produkten wie Gummibärchen, Sportgel und vor allem dem beliebten CBD Öl. Aber warum nicht einfach die CBD Blüten selbst rauchen? Die Rechtslage in Deutschland ist jedoch kompliziert und es gibt Ausnahmen.

Was sind THC und CBD überhaupt?

CBD Blüten und CBD Gras sind Teile der Hanfpflanze mit einem hohen CBD-Gehalt und anderen wertvollen Cannabinoiden und Terpenen. Sie enthalten jedoch einen geringen THC-Gehalt, weshalb CBD Blüten immer beliebter werden. Der Verzehr oder das Rauchen von Hanfblüten ist jedoch laut Gesetzgeber rechtswidrig, unabhängig vom niedrigen THC-Gehalt.

Es gibt keine CBD Blüten ohne THC-Spuren, unabhängig von der Qualität der Blüten gemäß Angaben des Verkäufers.

Der private Anbau und Handel von CBD Blüten in Deutschland sind aufgrund der aktuellen Rechtslage verboten. Zwar sind CBD Produkte mit einem THC Gehalt von unter 0,2% in Deutschland eigentlich legal, da dieser aber besonders schwer zu kontrollieren ist und durch einen hohen Konsum ein High erreicht werden könnte, gilt hier weiterhin ein Verbot.

Dabei gehen die Gerichte derzeit davon aus, dass es nicht möglich ist, den Missbrauch von CBD Blüten zu Rauschzwecken auszuschließen und bei einem übermäßigen Konsum psychoaktive Wirkungen auftreten können. Aus diesem Grund aufgrund der Schwierigkeit den Handel und Anbau zu kontrollieren, gilt derzeit weiterhin ein Verbot für den Vertrieb von CBD-Blüten.

Die Rechtsprechung wurde in einem Urteil des Bundesgerichtshofs im Oktober 2022 bestätigt, als zwei Angeklagte wegen des Handels mit CBD Blüten zu Freiheitsstrafen verurteilt wurden. Das Urteil stützte sich auf die Tatsache, dass CBD Blüten nicht unter die Ausnahmevorschrift des Betäubungsmittelgesetzes fallen, die für andere CBD-Produkte gilt.

Es ist wichtig zu beachten, dass die Rechtslage in Bezug auf CBD sich ändern kann, und es ist ratsam, sich über aktuelle Gesetze und Vorschriften auf dem Laufenden zu halten. Obwohl das Rauchen von CBD Blüten in Deutschland derzeit nicht erlaubt ist, gibt es andere legale Möglichkeiten, CBD zu konsumieren, wie z.B. CBD Öl, Kapseln oder Liquids, die keinen Missbrauch zu Rauschzwecken ermöglichen.

Darf man in Deutschland CBD Blüten rauchen?

CBD Gras und CBD Blüten können weder in Deutschland gekauft noch konsumiert werden. Weder die Abgabe an Endverbraucher noch die Einfuhr durch Privatpersonen sind erlaubt. Österreich und die Schweiz haben den Verkauf von CBD Gras und Blüten bereits erlaubt, Deutschland hingegen nicht.

Es ist illegal, CBD Blüten von ausländischen Händlern nach Deutschland zu bringen oder online zu kaufen und über die deutsche Grenze liefern zu lassen. Selbst wenn die CBD Blüten aus europäischem Nutzhanfanbau stammen und den THC-Grenzwert von 0,2 % nicht überschreiten, kann die Sendung vom Zoll abgefangen werden und zu einer Strafe führen.

Was darf konsumiert werden?

Es ist somit zu sagen, dass sowohl der Verkauf, wie auch der Besitz von CBD Blüten in Deutschland illegal sind. Andere CBD-Produkte jedoch, wie z.B. CBD Öl oder Kapseln, die nicht missbräuchlich verwendet werden können, bieten jedoch eine legale Möglichkeit, von den potenziellen Effekten von CBD zu profitieren.

Wenn du trotzdem nicht darauf verzichten möchtest CBD zu Inhalieren, dann sind CBD Liquids in Vape Pens eine gute Alternative für dich. Der Verkauf und Konsum von CBD Liquids mit maximal 0,2 % THC sind in Deutschland gemäß der aktuellen Rechtslage vollkommen legal.

Warum werden trotzdem CBD Blüten verkauft?

Da die Rechtslage in Deutschland uneindeutig ist und sich Experten einig sind, dass die derzeitige Auslegung des Gerichte und die Staatsanwaltschaft im Bezug auf den Verkauf von CBD Blüten realitätsfern ist, bieten viele Shops trotzdem CBD Blüten an. Auch wenn der Kauf dadurch für dich sehr einfach gestaltet wird, machst du dich damit nach derzeitiger Rechtssprechung strafbar und wir können dir von dem Kauf nur abraten. Sobald es Klarheit zu diesem Thema gibt, werden wir den Artikel updaten.
Auch wenn du dich mit einem Kauf strafbar machst, musst du nun nicht in Panik ausbrechen, falls du CBD Blüten gekauft haben solltest. In vielen Bundesländern werden Delikte im Bezug zu Cannabis bei geringen Mengen kaum bis gar nicht verfolgt. Einen groben Mengenrichtwert findest du für dein Bundesland in dieser Tabelle

BundeslandQuelleCannabismenge in Gramm
ThüringenPressemitteilung des JustizministeriumsGemäß der zum 1. Januar 2017 geänderten „Rundverfügung des Thüringer Generalstaatsanwalts zur Anwendung des Paragrafen 31a BtMG“ (09.01.2017)10
Mecklenburg-VorpommernEs existieren keine Richtlinien. „Die Regelungen haben sich auf Grundlage der in den vergangenen Jahren gesammelten Erfahrungen etabliert“, u.a. in Dienstbesprechungen der Staatsanwaltschaften, so die Generalstaatsanwaltschaft auf Anfrage des DHV.6
SachsenAntwort des Justizministeriums vom 17.10.2017 auf parlamentarische Anfrage6
Baden-WürttembergVerwaltungsvorschrift des Justizministeriums für eine einheitliche Praxis der Strafverfolgung bei Verfahren nach dem Betäubungsmittelgesetz: VwV d. JuM vom 30. September 2009 (Az.: 4061/0241)6
BayernAntwort des Justizministeriums vom 22.06.2011 zu Frage 7; Inhaltsgleiche Rundschreiben der
Generalstaatsanwälte vom 14.07.1994
6
Niedersachsen„Anwendung des § 31a Abs. 1 BtMG und Bearbeitung von Ermittlungsverfahren in Strafsachen gegen Betäubungsmittelkonsumenten“, Runderlass vom 14.12.20206
Sachsen-AnhaltRichtlinie zur Anwendung des § 31a Abs. 1 des Betäubungsmittelgesetzes und zur Bearbeitung von Ermittlungsverfahren in Strafsachen gegen Betäubungsmittelkonsumenten vom 21.10.2008 (JMBl. LSA. 2008, 245, MBl. LSA. 2008, 754
21.10.2008 – Gem. RdErl. des MJ und MI vom 21. 10. 2008 – 4630 – 404.21)
6
Rheinland-Pfalz„Richtlinien zur Anwendung von § 31 a des Betäubungsmittelgesetzes in Betäubungsmittelsachen betreffend Haschisch und Marihuana“im Rundschreiben des Ministeriums der Justiz vom 23. August 1994, JBl. 1994, S. 257, zuletzt geändert durch Rundschreiben vom 20. Januar 2012, JBl. 2012, S. 910
BrandenburgRichtlinie zur Anwendung der Opportunitätsvorschriften bei Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz im Zusammenhang mit dem Eigenverbrauch von Cannabisprodukten
vom 15. August 2006 (JMBl/06, [Nr. 9], S.122)
6
HamburgAllgemeine Verfügung der Justizbehörde Nr. 52/2010 vom 22. November 2010 (Az. 4061/1/6/1) sowie
Hamburgisches Justizverwaltungsblatt vom 31.01.2011
6
SaarlandRichtlinien zur Anwendung des § 31a Abs. 1 des
Betäubungsmittelgesetzes und zur Bearbeitung von
Ermittlungsverfahren in Strafsachen gegen
Betäubungsmittelkonsumenten
Gem. Erlass des MdJ, MdI und MiFAGS vom 7. März 1995 1,
geändert durch Erlass vom 25. September 2007
(MJAGS 4110-38) MIS (5231-00)(Stand: 18.01.2022)
6
BremenRichtlinien der Senatorin für Justiz und Verfassung zur Anwendung des § 31a Absatz 1 Satz 1 des Betäubungsmittelgesetzes in Bezug auf Cannabisprodukte vom 5. März 202010-15
HessenRundverfügung der Generalstaatsanwaltschaft,
Zentralstelle für die Bekämpfung der Betäubungsmittelkriminalität – ZfB – vom 06.05.2008
6
Nordrhein-WestfalenRichtlinien zur Anwendung des § 31a Absatz 1 des
Betäubungsmittelgesetzes
Gemeinsamer Runderlass des Justizministeriums (4630 – III. 7 „IMA“) und des Ministeriums für Inneres und Kommunales (42 – 62.15.01) vom 19. Mai 2011 – JMBl. NRW S. 106 – seit 01.06.2011
10
BerlinGemeinsame Allgemeine Verfügung zur Umsetzung des §31a BtMG der Senatsverwaltung für Justiz, für Inneres sowie für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz vom 26.03.2015 sowie Änderungen vom 26.03.2016 und vom 16.10.201710-15
Schleswig Holstein„Richtlinie zur Umsetzung des § 31 a des
Betäubungsmittelgesetze – Gl.Nr. 4500.9″ in
Allgemeine Verfügung des Ministeriums für Justiz, Arbeit und Europa vom 25.07.2006 – II 302/4061 – 75 c SH –
Amtsbl SH 2006, 679
ergänzt durch die Handreichung
betreffend die Richtlinie zur Umsetzung des § 31a des Betäubungsmittelgesetzes
(AV des MJAE vom 25. Juli 2006 – II 302/4061 – 75c SH) vom 18. Juli 2008
6-30
Quelle: DHV
Beachte bitte, dass die in der Tabelle angegebenen Werte nur als Richtwerte dienen und keinerlei rechtliche Beratung darstellen. Der Besitz von Cannabis ist in Deutschland weiterhin eine Straftat und ist somit nicht Empfehlenswert!

Du solltest beachten, dass sich die Rechtslage zu Cannabis Produkten in Deutschland häufig ändert und du dich deshalb am besten beim Staat selbst erkundigst.